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   BSG, 04.07.2000 - B 7 AL 4/00 B   

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https://dejure.org/2000,10251
BSG, 04.07.2000 - B 7 AL 4/00 B (https://dejure.org/2000,10251)
BSG, Entscheidung vom 04.07.2000 - B 7 AL 4/00 B (https://dejure.org/2000,10251)
BSG, Entscheidung vom 04. Juli 2000 - B 7 AL 4/00 B (https://dejure.org/2000,10251)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 04.07.2000 - B 7 AL 4/00 B
    Daß die Entscheidung des LSG ggf in der Sache unrichtig ist, vermag die Revisionsinstanz nicht zu eröffnen; denn Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht, ob das Berufungsgericht in der Sache richtig entschieden hat (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 28.11.1978 - 4 RJ 130/77

    Rückforderung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Verschulden eines

    Auszug aus BSG, 04.07.2000 - B 7 AL 4/00 B
    Denn diese Frage läßt sich nicht einheitlich für alle Fälle, sondern nur von Fall zu Fall, dh nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles beantworten (BSGE 47, 180, 181).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 04.07.2000 - B 7 AL 4/00 B
    Die Beschwerdeführer müssen daher anhand des anwendbaren Rechts und unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, gegebenenfalls sogar des Schrifttums, angeben, welche Fragen sich stellen, daß diese Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und daß das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten läßt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nrn 7, 11, 13, 31, 39, 59 und 65).
  • BSG, 22.03.1999 - B 14 KG 17/98 B

    Fragen grundsätzlicher Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 04.07.2000 - B 7 AL 4/00 B
    Die Frage, ob das Verhalten eines Leistungsempfängers als grob oder nur leicht fahrlässig einzustufen ist, betrifft jedoch die tatrichterliche Würdigung im konkreten Einzelfall, nicht die Anwendung eines klärungsbedürftigen allgemeinen Rechtssatzes (vgl BSG, Beschluß vom 22. März 1999 - B 14 KG 17/98 B).
  • BSG, 17.03.2016 - B 6 KA 60/15 B

    Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Abrechnungsprüfung - Streichung von

    Vielmehr betrifft die Frage in erster Linie die tatrichterliche Würdigung (zur Abgrenzung vgl zB BSG Beschluss vom 4.7.2000 - B 7 AL 4/00 B) , die sich zudem auf den konkreten Einzelfall (Nachweis nur durch Röntgenbilder oder auch durch einen OP-Bericht) bezieht.
  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 43/08 B
    Vielmehr betrifft die Frage - nicht anders als die Frage, ob das Verhalten eines Leistungsempfängers als grob oder nur leicht fahrlässig einzustufen ist (s BSG, Beschlüsse vom 4.7.2000, B 7 AL 4/00 B - juris RdNr 7 und vom 27.2.2001, B 7 AL 184/00 B - juris RdNr 5 jeweils mwN) - die tatrichterliche Würdigung im konkreten Einzelfall (vgl auch BSG, Beschluss vom 8.3.2006, B 6 KR 46/05 B - juris RdNr 10), denn sie lässt sich nicht einheitlich für eine Vielzahl von Fallgestaltungen, sondern nur nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls beantworten.
  • LSG Bayern, 15.10.2018 - L 11 AS 842/18

    Keine grundsätzliche Bedeutung im Falle geklärter Rechtsfrage

    Dass die Entscheidung des SG gegebenenfalls in der Sache unrichtig sein kann, vermag die Berufung nicht zu eröffnen; denn Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht, ob das SG in der Sache richtig entschieden hat (vgl. hierzu BSG, Beschluss vom 04.07.2000 - B 7 AL 4/00 B - veröffentlicht in juris).
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